

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gästehaus Margarethe
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge zwischen dem Gästehaus Margarethe (nachfolgend „Beherberger“) und dem Gast bzw. Vertragspartner.
2. Begriffsdefinitionen
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Beherberger: natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt
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Gast: natürliche Person, die die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt
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Vertragspartner: Person, die für sich selbst oder für Dritte einen Beherbergungsvertrag abschließt
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Beherbergungsvertrag: der zwischen Beherberger und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag
3. Vertragsabschluss & Zahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Buchungsbestätigung zustande.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
3.3 Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage nach Buchung, die Restzahlung spätestens 14 Tage vor Anreise zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Allfällige Transaktions- oder Überweisungskosten trägt der Vertragspartner.
3.5 Die Anzahlung gilt als Teilzahlung auf das vereinbarte Gesamtentgelt.
4. Beginn & Ende der Beherbergung
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Check-in: ab 15:00 Uhr (sofern nichts anderes vereinbart)
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Check-out: bis 10:00 Uhr
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Bei verspäteter Abreise kann ein zusätzlicher Nächtigungstag verrechnet werden.
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Eine erstmalige Nutzung der Unterkunft vor 6:00 Uhr gilt als zusätzliche Übernachtung.
5. Rücktritt & Stornobedingungen
5.1 Rücktritt durch den Vertragspartner
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Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung (abzüglich allfälliger Bearbeitungsgebühren)
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30–14 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
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Ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises (abzüglich ersparter Reinigungsleistungen)
5.2 Rücktritt durch den Beherberger
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bei Nichtleistung vereinbarter Anzahlungen
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bei Nichtanreise ohne vorherige Mitteilung
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bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, nicht vom Beherberger zu vertretenden Umständen
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Betriebsstörungen) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzunterkunft.
6. Ersatzunterkunft
Der Beherberger ist berechtigt, bei Bedarf eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitzustellen. Etwaige Mehrkosten trägt der Beherberger.
7. Rechte des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat Anspruch auf:
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Nutzung der gebuchten Räume
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Nutzung der allgemein zugänglichen Einrichtungen
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Leistungen gemäß der jeweils gültigen Haus- und Strandordnung
8. Pflichten des Vertragspartners
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fristgerechte Bezahlung aller vereinbarten Entgelte
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pfleglicher Umgang mit Räumen, Inventar und Außenanlagen
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Haftung für Schäden, die durch ihn oder mitreisende Personen verursacht werden
Die jeweils gültige Hausordnung, Strand- und Badeordnung sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages und einzuhalten.
9. Rechte des Beherbergers
Der Beherberger ist berechtigt:
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Zwischenabrechnungen vorzunehmen
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Leistungen bei Zahlungsverzug einzuschränken
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vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos aufzulösen, wenn grobes Fehlverhalten vorliegt
10. Pflichten des Beherbergers
Der Beherberger erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und entsprechend dem Standard des Hauses.
11. Haftung für eingebrachte Gegenstände
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Haftung nur im Rahmen der §§ 970 ff ABGB
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Keine Haftung für Geld, Schmuck und Wertgegenstände
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Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden)
12. Haftungsbeschränkungen
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Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden)
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Keine Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn
13. Tierhaltung
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Haustiere sind im Gästehaus grundsätzlich nicht erlaubt.
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Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich (derzeit nicht vorgesehen).
14. Verlängerung des Aufenthaltes
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine Verlängerung ist nur nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Beherbergers möglich.
15. Vorzeitige Beendigung
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Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
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Bei grobem Fehlverhalten kann der Beherbergungsvertrag fristlos aufgelöst werden.
16. Erkrankung oder Tod eines Gastes
Im Falle von Erkrankung oder Tod haftet der Vertragspartner bzw. dessen Rechtsnachfolger für daraus entstehende Zusatzkosten (z. B. Reinigung, Desinfektion, Ausfallzeiten).
17. Gerichtsstand & Rechtswahl
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Es gilt österreichisches Recht.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergers.
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Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Jänner 2026
Gästehaus Margarethe – Thomas & Elisabeth
